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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Golfmitgliedschaften
GOLF-inter.net Stuppy
GmbH (nachstehend "GIN"
genannt) wird beauftragt und bevollmächtigt nach Maßgabe der
von mir/uns nachstehend getroffenen Auswahl zu einer gewünschten
Mitgliedschaft in einem Golfclub, der Mitglied im DGV
Deutscher Golfverband e.V. ist, mich/uns zu vertreten bei der Eingehung
(Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen)
und Beendigung (Kündigung) der hierzu erforderlichen Erklärungen
für Mitgliedschaften, Spiel- und Nutzungsrechte (nachfolgend zusammengefaßt
"Spielrechte" genannt) und durchzuführenden Zahlungen.
Soweit erforderlich, ist GIN berechtigt, die in einem Golfclub begründeten Spielrechte zu beenden und stattdessen Spielrechte in einem anderen Golfclub zu begründen. Die Auswahl des Clubs obliegt GIN. Die hierfür GIN zustehende, angemessene
Vergütung ist in den nachstehenden Preisübersichten für
Mitgliedschaften enthalten,
ebenso wie die derzeitigen Aufwendungen für Spielrechte. Die nachstehenden
Preise können von GIN angepasst werden,
wobei eine Erhöhung der Vergütung frühestens nach vier
Monaten und im übrigen jährlich nur um maximal 15% zulässig
ist. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist GIN
befreit. Im übrigen wird auf die beigefügte Vollmachtsurkunde
verwiesen.
Ablauf:
Dieser Auftrag stellt ein Angebot des/der Unterzeichner dar, welches von
GIN durch gesondertes Schreiben zusammen
mit der Rechnung über die erste Monatsrate nebst Zusatz-Aufwendungen
angenommen werden kann, mit der Maßgabe, daß weitere Tätigkeiten
von GIN (wie insb. Aufnahmeantrag) erst
nach Rechnungsausgleich erfolgen. GIN
informiert über ihre Mitgliedschaft und übermittelt den Mitgliedsausweis
des Golfclubs (zirka fünf Wochen nach Aufnahme). Die weiteren Monatsraten,
sowie die einmal jährliche zu zahlende Zusatz-Aufwendung, werden
nach Maßgabe der erteilten Lastschriftermächtigung von GIN
abgebucht.
Kündigung:
Das Vertragsverhältnis und die Spielrechte können schriftlich
mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.12. des Kalenderjahres
gekündigt werden. Bei Nichtbezahlung der laufenden Monatsraten/einmal
jährlichen Zusatzaufwendungen spätestens innerhalb eines Monats
ab Fälligkeit, insbesondere infolge mangelnder Deckung des in einer
Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann GIN
durch Kündigung oder in sonstiger Weise die Spielrechte beenden.
Die Beendigung dieses Vertrages führt zur Beendigung der Spielrechte
und umgekehrt.
Einzug der Monatsbeiträge und jährlicher
Zusatz-Aufwendung per Lastschrift:
Hiermit ermächtige ich/wir GOLF-inter.net
Stuppy GmbH widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen
(monatlichen Raten für meine/unsere Mitgliedschaft/en, sowie die
Zusatz-Aufwendung einmalig pro Person und Jahr, gemäß obigem
Auftrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos, durch Lastschrift
einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist,
besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung
zur Einlösung. Entstehen dem Zahlungsempfänger durch ungerechtfertigte
Rückbuchungen seitens des Kontoinhabers Kosten, trägt diese
der Kontoinhaber. Können die monatlichen Raten nicht eingezogen werden,
wegen fehlender Deckung des Kontos, gehen die Forderungen des Zahlungsempfänger
an ein Inkassobüro, die Kosten trägt der Kontoinhaber.
Vollmacht:
Hiermit bevollmächtige/n ich/wir GOLF-inter.net
Stuppy GmbH, Im Kirschgarten 1, D-76870 Kandel mich/uns bei Erklärungen
zur Erlangung und Durchführung einer Mitgliedschaft in dem ausgewählten
Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, und zur
Erlangung und Durchführung von Spielrechten auf der betreffenden
Golfanlage zu vertreten, insbesondere den/die erforderlichen Aufnahmeanträge
zu stellen, Annahmeerklärungen entgegenzunehmen, erforderliche Korrespondenzen
zu führen und Zahlungen für mich/uns zu leisten, wie auch die
zur Beendigung der Mitgliedschaft/en bzw. Spielrechte erforderlichen Erklärungen
abzugeben, insbesondere Kündigung/en zu erklären. Dies gilt auch für erforderliche Erklärungen zu einem Wechsel des Golfclubs bzw. der Golfanlage. Von den Beschränkungen
des § 181 BGB ist GOLF-inter.net Stuppy
GmbH befreit.
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